MIT Wuhletal begrüßt Neuregelung der Mängelhaftung

Herrmann: „Union befreit Handwerk aus Haftungsfalle“

Die Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung ist unter Dach und Fach. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Wuhletal begrüßt den Beschluss des Bundesrats zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts als wichtiges Signal für den Mittelstand in Wuhletal. Ab 1. Januar 2018 haftet demnach derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat.

„Die Reform ist ein großer Erfolg für den Mittelstand“, sagt Alexander J. Herrmann, Kreisvorsitzender der MIT Wuhletal. „Die bisherige Gesetzlage war untragbar, weil der Handwerker dafür geradestehen musste, wenn ihm der Lieferant mangelhaftes Material verkauft hat.“ Nun müssten Lieferanten sowohl für die Materialkosten als auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen.

MIT-Vorsitzender Herrmann: „Ich bin froh, dass die unionsgeführte Bundesregierung das Handwerk aus dieser Haftungsfalle befreit hat.“