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18.06.2010, 15:34 Uhr

MIT Wuhletal begrüßt Referentenentwurf zur Verfahrensbeschleunigung

Der Referentenentwurf zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des Justizministeriums setzt die Vorgaben des BVerfG und des EuGH um.

Die Problematik überlanger Prozesse ist vielen Unternehmen schmerzlich bekannt, gerade, wenn es um die Durchsetzung eigener Forderungen geht.
Die MIT Wuhletal hat daher bereits wiederholt Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren und zur Vermeidung überlanger Verfahren gefodert. Wir begrüßen aus diesem Grund den nunmehr vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes, der bei überlangen Gerichtsverfahren eine Verzögerungsrüge mit Entschädigungsrechten vorsieht.

Dabei kommt es in erster Linie darauf an, die Ressourcen der Justiz zu stärken, um eine zügige Abarbeitung durch die Gerichte sicherzustellen. Hinsichtlich der Entschädigungshöhe und dem Zeitpunkt, ab wann diese gewährt wird, sind Konkretisierungen erforderlich.

Mit dem Referentenentwurf zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat das Justizministerium den ersten Schritt zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG und des EuGH getan und einen wichtiger Schritt in Richtung Verfahrensbeschleunigung unternommen.